1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung des Kunden mit Lang Baubedarf GmbH. Neufassungen der Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Lang Baubedarf GmbH wird den Kunden bei Frist beginn auf die Bedeutung seines Schweigens besonders?hinweisen. 2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Mitarbeiter von Lang Baubedarf GmbH sind zu mündlichen Vertragsabrede, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt; ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen insofern der schriftlichen Bestätigung durch Lang Baubedarf GmbH.

 

II. Leistungen,Fristsetzung

 

1. Angebote von Lang Baubedarf GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie von Lang Baubedarf GmbH in der Auftragsbestätigung genannt und als verbindlich bezeichnet worden sind. 2. Leistungstermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Lang Baubedarf GmbH in der Auftragsbestätigung genannt und als verbindlich bezeichnet worden sind. 3. Lang Baubedarf ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. 4. Wird die Leistung durch unvorhersehbare Hindernisse verzögert, etwa durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Verkehrsstörungen oder etwa Störungen beim Vortieferanten, so verlängern sich etwaige nach Abs. 2 verbindliche Leistungstermine und Fristen angemessen. 5. Des werteren kann die Lang Baubedarf GmbH in den in Abs. 4 genannten Fällen vom Vertrag zurücktreten, sofern es sich nicht nur um ein vorübergehendes Leistungshindemis handelt. Gegenüber Verbrauchern verpflichtet sich die Lang Baubedarf GmbH, über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und die bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzugewähren. 6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, wird der gesamte Preis zur Zahlung fällig. 7. Wird durch den Vertragspartner von Lang Baubedarf GmbH eine unangemessen kurze Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt, so wird dadurch keine angemessene Frist in Gang gesetzt

 

III. Preise

 

1. Die Lieferungen und Leistungen von Lang Baubedarf GmbH erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung und nach Maßgabe der Preislisten; im Zweifel hat Vorrang die schriftliche Auftragsbestätigung. 2. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. und, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, frei Warenannahmestelle des Kunden ausschließlich Verpackung, Versand und Transportversicherung (ggf. zuzüglich Nachnahme-, Überweisungsgebühren).

 

IV. Gefahrübergang

 

Die Transportgefahr für alle Sendungen - auch evtl. Rücksendungen - trägt der Kunde.

 

V. Bezahlung

 

1. Rechnungen von Lang Baubedarf GmbH sind sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. In Rechnungen ausgewiesene Zahlungsfristen beinhalten keine Fälligkeitsregelung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen können kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 oder § 320 BGB geltend machen, es sei denn, die Gegenforderung wäre unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 2. Das Tilgungsbesttmmungsrecht des Schuldners ist ausgeschlossen. Jegliche Zahlung erfolgt auf den Kontokorrentsaldo. Besteht kein Kontokorrent, ist die Tilgungsfolge der §§ 366 Abs. 2. 367 Abs. 1 BGB maßgeblich. 3. Vereinbarte Skonti setzen voraus, daß der Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist bzw. keine Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Kunden bestehen. 4. Der kaufmännische Kunde schuldet Fälligkeitszinsen nach § 353 HGB, der nichtkaufmännische Kunde Nutzungszinsen ab Erhalt der Ware. Gewährt Lang Baubedarf GmbH eine Stundung, so sind Stundungszinsen zu entrichten. Der Zinssatz für Fällig-keits-, Nutzungs- und Stundungszinsen beträgt 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB. Für Verzugszinsen gilt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 BGB. 5. Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrere Verbindlichkeiten gegenüber Lang Baubedarf GmbH in Höhe von mindestens € 500,00 für mehr als einen Monat in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von Lang Baubedarf GmbH sofort fällig. Vereinbarte Stundungen enden automatisch. Das gleiche gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt« überschuldet ist oder über sein Vermögen des Insolvenzverfahren beantragt wird. 6. Im Falle eines von Verbrauchern getätigten Teilzahlungsgeschäftes tritt die Vorfälligkeit ein, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist und der Betrag, mit dem er in Verzug ist, mindestens 10 % des Teilzahlungspreises, bei einer Laufzeit des Vertrages von über drei Jahren mindestens 5 % des Teilzahlungspreises ausmacht und die Lang Baubedarf GmbH dem Kunden eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, daß bei Nichtzahlung innerhalb der Frist dre gesamte Restschuld verlangt wird. Spätestens mit Fristsetzung bietet die Lang Baubedarf GmbH dem Kunden ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständfichen Regelung an. Für Kunden, die die Ware im Rahmen ihrer bereits ausgeübten gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit erwerben, bleibt es auch bei Vorliegen eines Abzahlungsgeschäftes bei der Regelung in Ziffer V. 5.

 

VI.?Eigentumsvorbehalt

 

1. Die Ware bleibt Eigentum von Lang Baubedarf GmbH bis zur Zahlung des Kaufpreises, bei der Entgegennahme von Schecks oder Wechseln bis zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass Lang Baubedarf GmbH schock- oder wechselrechtlich nicht in Anspruch genommen werden kann. Gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sichert der Eigentumsvorbehatt sämtliche Forderungen aus den Geschäftsverbindungen. Das gleiche gilt gegenüber Nichtkaufleuten, soweit eine Kontokorrentabrede getroffen ist. 2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vermischen. Der Kunde tritt Lang Baubedarf GmbH bereits jetzt alle Forderungen, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in voller Höhe (Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) ab, und zwar unabhängig von einer zwischenzeitlich vorgenommenen Verarbeitung. Soweit die Forderung durch eine Hypothek, insbesondere nach § 648 BGB gesichert ist, ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung in der Form des § 1154 BGB nachzuholen. Soweit mehrere Gläubiger aufgrund verlängerter Eigentumsvorbehalte auf die Hypothek zugreifen wollen, hat der Kunde ein Pfandrecht an der gesicherten Forderung zu bestellen. 3. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis des Kunden zur Einziehung von Forderungen sowie das Recht zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware endet im regelmäßigen Geschäftsverkehr, sobald der Kunde in Zahlungsverzug geräi (Ziffer V.5. und 6.). Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren wird für die Lang Baubedarf GmbH als Hersteller vorgenommen. Das gleiche gilt für den Fall, in dem Vorbehaltsware bestimmungsgemäß bei der Herstellung einer Sache unbrauchbar wird oder in dem die Vorbehaltsware nur zur Herstellung einer einzigen Sache geeignet ist und daher nach Herstellung dieser Sache keine weitere Verwendung finden kann (z.B, bei Lieferung von Schalungen). Für die bei der Verarbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt Lang Baubedarf GmbH Miteigentum nach §§ 947, 948 BGB. 4. Liegen die Voraussetzungen der Vorfälligkeit (Ziffer V.5.,6.) vor, ist der Kunde verpflichtet, Wechsel, die er für die dem erweiterten Eigentumsvorbehalt unterliegenden Forderungen erhalten hat, durch Indossament an Lang Baubedarf GmbH zu übertragen. Diese Übertragung erfolgt lediglich erfüllungshalber. Zugleich endet das Besitzrecht des Kunden. Lang Baubedarf GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zur Sicherung zu verwahren. Der Kunde kann durch Bezahlung des rückständigen Betrages das Besitzrecht wiedererlangen. Solange der Kunde in Verzug ist, ist Lang Baubedarf GmbH unter den Voraussetzungen des § 323 BGB auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Abholung der Vorbehaltsware gilt vorbehaltlich der Regelung des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB nicht als Rücktritt, es sei denn, dieser wird ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Kunde darf sich der Abholung nicht mit Gewalt erwehren. Er verzichtet bereits jetzt auf den Einwand verbotener Etgenmacht. Kann Lang Baubedarf GmbH Schadensersatz statt der Leistung - insbesondere nach § 281 BGB - verlangen, so ist Lang Baubedarf GmbH nach Androhung berechtigt, abgeholte Vorbehaltsware freihändig zu veräußern oder versteigern zu lassen. Der Erlös wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. 5. Bei der Rändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand, die durch Herstellung, Verarbeitung oder Vermischung entstandenen Gegenstände oder in von der Abtretung erfaßte Forderungen, hat der Kunde Lang Baubedarf GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit durch den Zugriff des Dritten Kosten oder sonstige Ausfälle entstehen, haftet der Kunde. 6. Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung in ein zwischen ihm und seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er bereits jetzt auch den Anspruch auf den anerkannten Saldo nach jeweiliger Saldierung bzw. auf den Schlußsaldo in der Höhe ab, den die betreffende ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte.

 

VII. Schadensersatz

 

1. Die Lang Baubedarf GmbH haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Lang Baubedarf GmbH beruhen. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist die Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen, der kein leitender Angestellter ist, beruht, auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt. 2. Daneben haftet die Lang Baubedarf GmbH für jeden Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Lang Baubedarf GmbH beruht. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist die Haftung, die auf einer einfach fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Lang Baubedarf GmbH beruht, auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt. 3. Im übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Lang Baubedarf GmbH beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesen Fällen ist die Haftung des Verwenders auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt. 4. Die Lang Baubedarf GmbH haftet nicht für Schäden, die auf einer unverschuldeten Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Beschaffungsrisikos durch den Verkäufer

 

VIII. Rücktritt des Vertragspartners

 

1. Eine unverschuldete Pflichtverletzung der Lang Baubedarf GmbH, des gesetzlichen Vertreters oder des Erfüllungsgehilfen der Lang Baubedarf GmbH berechtigt nicht zum Rücktritt nach den §§ 323, 324 BGB (Rücktritt wegen Pflichtverletzung), es se» denn, die Pflichtverletzung liegt in einem Mangel der Kaufsache oder des erstellten Werkes, 2. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Vertragspartner nur innerhalb einer angemessenen Frist den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist zudem ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner die nach Ablauf der Nachfrist vom Verwender angebotene Leistung annimmt. 3. Der Vertragspartner der Lang Baubedarf GmbH hat für jede verschuldete Verschlechterung der zurückzugewährenden Leistung ab dem Zeitpunkt der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis vom Bestehen des Rücktrittsrechts Wertersatz zu leisten.

 

IX. Mängelgewährleistung

 

1. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gilt folgendes: a) Der Kunde von Lang Baubedarf GmbH hat - auch in den ersten sechs Monaten nach Gefahrübergang - nachzuweisen, daß die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn der Verwender wird von seinem Kunden aufgrund des Rückgriffs nach § 478 BGB in Anspruch genommen. b) Der Verwender entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob er dem Nacherfüllung verlangenden Käufer Beseitigung des Mangeis oder Lieferung einer mangelfreien Sache gewährt. Beim zweimaligen Fehlschlagen der jeweils gewählten Nacherfüllungs-möglichkeit hat der Käufer vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieser AGB die Rechte aus § 437 BGB, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. c) Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß eine öffentliche Äußerung des Verkäufers oder Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache seine Kaufentscheidung beeinflussen konnte. d) Wird durch die Lang Baubedarf GmbH pflichtwidrig eine zu geringe Menge geliefert (§ 434 Abs. 3 BGB), so kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, wenn er kein Interesse an der erbrachten Lieferung hat 2. Auf Verlangen von Lang Baubedarf GmbH ist der Kunde verpflichtet, die Ware zum Zweck der Nachbesserung zuzusenden. Die Ware muß ordnungsgemäß verpackt sein. Die Kosten für die Versendung trägt Lang Baubedarf GmbH, wenn sich der gerügte Mangel bestätigt, sonst fallen sie dem Kunden zu. 3. Soweit Lang Baubedarf GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus Kulanzgründen feistet, trägt der Kunde die Versandkosten. Will er auf der gesetzlichen Gewährleistung bestehen, hat er das Kulanzangebot unverzüglich zurückzuweisen.

 

X. Verjährung

 

1 Die werkvertraglichen Mängelansprüche und die kaufvertraglichen Mängelansprüche eines Unternehmers, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gegen die Lang Baubedarf GmbH verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. ab Abnahme des Werkes, es sei denn, der Anspruch beruht auf a) vorsätzlicher Pflichtverletzung, b) Rückgriffsansprüchen des Käufers gemäß § 478 BGB, c) einer Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache durch die Lang Baubedarf GmbH oder d) auf arglistigem Verschweigen eines Mangels. 2 Abweichend von der Verjährungsregelung nach Ziffer 1 unterliegen werkvertragliche Mängelansprüche und kaufvertragliche Mängelansprüche eines Unternehmers, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gegen die Lang Baubedarf GmbH der gesetzlichen Verjährung a) bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht und b) bei einem Werk, dessen Erfolg nicht in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung einer Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, und c) bei einer Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Desgleichen gilt die gesetzliche Verjährungsregelung, wenn der Mangel der Kaufsache, a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht.

 

XI. Schrffiform

 

Anzeigen und Erklärungen (insbesondere Mängelrügen, Nachbesserungsverlangen, Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärungen des Rücktritts, Kündigungen usw.), die der Lang Baubedarf GmbH gegenüber abzugeben sind, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird nicht durch das Absenden einer E-Mail gewahrt.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht

 

1. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Freiburg Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks. 2. Lang Baubedarf GmbH und der Kunde vereinbaren gemäß Art. 27 EGBGB die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts auf die zwischen ihnen bestehenden Rechtsbeziehungen. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird gemäß Art. 6 CfSG ausgeschlossen.

 

XIII. Sonstiges

 

1 Die Abtretung von Leistungs-, Gewährleistungs- oder sonstigen aus vertraglichen Beziehungen des Kunden zu Lang Baubedarf GmbH resultierenden vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Lang Baubedarf GmbH. 2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten von Lang Baubedarf GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitungsanlagen bearbeitet werden. Lang Baubedarf GmbH sichert zu, die Daten des Kunden nur in diesem Zusammenhang zu verwenden